Titel: | Kein Auskunftsanspruch nicht berücksichtigter Bewerber |
Autor: | Cantauw, RAin Dr. Jutta |
Behörde / Gericht: | EuGH in Luxemburg |
Datum: | 19.04.2012 |
Aktenzeichen: | C-415/10 0 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Arbeitsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 12001683 ebenso Heft 6/2012, Seite 166 |
Kein Auskunftsanspruch nicht berücksichtigter Bewerber
. . . - EuGH, Urteil vom 19.4.2012 - C-415/10 0 - Der EuGH hat entschieden, dass der im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigte Bewerber zwar keinen Anspruch auf Auskunft hat, ob und aus welchen Gründen ein anderer Bewerber eingestellt wurde. Allerdings kann die Ablehnung jeder Auskunft nach Auffassung des EuGH Indiz für eine Diskriminierung sein. Die russische Klägerin hatte sich auf eine Stellenanzeige für die Position »eine/n erfahrene/n Softwareentwickler/-in« beworben. Die Beklagte lehnte die Bewerbung ab, ohne d. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.