Titel: | Keine Zweitwohnungsteuer bei Leerstand zur Kapitalanlage |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG) |
Datum: | 15.10.2014 |
Aktenzeichen: | 9 C 5.13 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Abgabenordnung, Sonstiges Steuerrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 15003452 ebenso Heft 4/2015, Seite 126 |
Keine Zweitwohnungsteuer bei Leerstand zur Kapitalanlage
. . . - BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 5.13 - Leitsatz des Gerichts: Die Gemeinde darf grundsätzlich an das Vorhalten einer Zweitwohnung, auch wenn diese nicht tatsächlich genutzt wird, zunächst die Vermutung knüpfen, dass die Wohnung für die persönliche Lebensführung vorgehalten wird. Diese Vermutung wird aber erschüttert, wenn der Inhaber seinen subjektiven Entschluss, die Wohnung ausschließlich zur Kapitalanlage zu nutzen, durch objektive Umstände erhärten kann. Als einer dieser Umstände kann auch. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.