Titel: | Rundung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | EuGH in Luxemburg |
Datum: | 16.06.2016 |
Aktenzeichen: | C-186/15, Kreissparkasse Wiedenbrück |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | EU-Recht, Umsatzsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 16003952 ebenso Heft 9/2016, Seite 280 |
Rundung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs
. . . - EuGH, Urteil vom 16.06.2016 - C-186/15, Kreissparkasse Wiedenbrück - Leitsatz der Redaktion: Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, für jede Berechnung des Rechts auf Abzug der Mehrwertsteuer, mit der der Erwerb von gemischt genutzten Gegenständen oder Dienstleistungen belastet war, die Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 heranzuziehen. Dies gilt insbesondere, wenn auf eine der in Art. 173 Abs. 2 dieser Richtlinie vorgesehenen abweichenden Methoden zurückgegriffen und der Pro-r. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.