Titel: | Selbständigkeit einer Stichstraße |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | VGH Hessen |
Datum: | 08.02.2017 |
Aktenzeichen: | 5 B 3030/16 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 18004744 ebenso Heft 7/2018, Seite 221 |
Selbständigkeit einer Stichstraße
. . . - VGH Hessen, Beschluss vom 08.02.2017 - 5 B 3030/16 -* Leitsätze des Gerichts: Die Frage der anlagenmäßigen Selbstständigkeit einer Stichstraße gegenüber dem Hauptstraßenzug beantwortet sich aufgrund der natürlichen Betrachtungsweise. Die unterschiedliche Verkehrsbedeutung von Stichstraße - zwangsläufig dem Anliegerverkehr dienend - und Hauptstraßenzug - überwiegend dem inner- oder überörtlichen Durchgangsverkehrs dienend - ist eines u. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.