Titel: | Unbeachtlichkeit des EEG bei der Auslegung des StromStG |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950) |
Datum: | 09.09.2011 |
Aktenzeichen: | VII R 75/10 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Abgabenordnung, EEG, EU-Recht, Stromsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 12001515 ebenso Heft 3/2012, Seite 79 |
Unbeachtlichkeit des EEG bei der Auslegung des StromStG
. . . - Beschluss des BFH vom 9.9.2011 - VII R 75/10 - Der für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzte Strom wird nicht zur Stromerzeugung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, sondern für die Herstellung eines Energieerzeugnisses entnommen, so dass für diese Strommengen die Gewährung des stromsteuerrechtlichen Herstellerprivilegs nicht in Betracht kommt. Sachverhalt: 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrei. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.