Titel: | Unbefahrbare Wohnwege im Ausbaubeitragsrecht |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | |
Datum: | 22.07.2016 |
Aktenzeichen: | 9 A 144/15 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 17004152 ebenso Heft 3/2017, Seite 88 |
Unbefahrbare Wohnwege im Ausbaubeitragsrecht
. . .- VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.07.2016 - 9 A 144/15 - Leitsatz der Redaktion: Bei unbefahrbaren Wohnwegen handelt es sich wegen ihrer unterschiedlichen Verkehrsfunktion und ihres abweichenden Erscheinungsbildes um selbständige Einrichtungen. Sie zählen jedoch zu dem Kreis der bevorteilten Grundstücke der zugehörigen ausgebauten Fahrstraße. Die Kläger wenden sich gegen ihre Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag für den Ausbau der Fahrbahn einschließlich deren Aufbau sowie die Erneuerung. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.