Titel: | Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | Finanzgericht BadenWürttemberg (in Stuttgart, Außenstelle in Freiburg im Breisgau) |
Datum: | 18.10.2018 |
Aktenzeichen: | 1 K 1458/18 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Recht der kommunalen Betriebe, Sonstiges Kommunalrecht, Umsatzsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 19005050 ebenso Heft 1/2019, Seite 26 |
Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde
. . .- FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2018 - 1 K 1458/18 - Leitsatz der Redaktion: Eine Kurgemeinde erbringt - abgesehen z.B. von der teilweise privatrechtlichen, entgeltlichen Überlassung des Kurhauses für Veranstaltungs- und Restaurationszwecke - gegenüber den Kurgästen Leistungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage. Sie handelt insoweit nicht als Unternehmerin, zumal aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung der Benutzung der kommunalen Einrichtungen ein Wettbewerb mit privaten Anbietern rein . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.