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Titel: Verlustenergie als volatile Kosten
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 18.08.2021
Aktenzeichen: VI-3 Kart 5/20 (V)
Gesetz: ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 22006437

Verlustenergie als volatile Kosten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.08.2021 – VI-3 Kart 5/20 (V)

Leitsätze des Gerichts:

Es ist nicht zu beanstanden, dass die Bundesnetzagentur Kosten, die im Rahmen der Festlegung der Erlösobergrenzen als beeinflussbare Kosten berücksichtigt worden sind, bei der Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ARegV als volatile Kosten behandelt. Hierin liegt keine rechtswidrige Abänderung des der Bestandskraft zugänglichen materiellen Regelungsgehaltes der Festlegung der Erlösobergrenzen, wie aus der besonderen Rechtsnatur der volatilen Kosten folgt.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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