Titel: | Zur Berechnung der Netzentgelte und Rückwirkung der Entgeltgenehmigung |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) |
Datum: | 09.05.2007 |
Aktenzeichen: | VI - 3 Kart 289/06 (V) |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 07000914 ebenso Heft 7/2007, S. 152 |
Zur Berechnung der Netzentgelte und Rückwirkung der Entgeltgenehmigung
. . . - Beschluss des OLG Düsseldorf vom 9.5.2007 - VI - 3 Kart 289/06 (V) - Die Entgeltgenehmigung nach § 23 a EnWG ist rückwirkungsfähig. Bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung nach § 7 StromNEV sind geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau und aktive Rechnungsabgrenzungsposten nicht in die Verzinsungsbasis einzurechnen. § 7 Abs. 1 S. 3 StromNEV nimmt Bezug auf das in § 7 Abs. 1 S. 2 StromNEV definierte Eigenkapital. Aus § 6 Abs. 2 S. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2, S. . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.