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Titel: Zur Kostentragungspflicht beim Anschluss einer Photovoltaikanlage
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 10.11.2004
Aktenzeichen: VII ZR 391/03
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 05000989 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2005, Seite 185

Zur Kostentragungspflicht beim Anschluss einer Photovoltaikanlage

- Urteil des BGH vom 10.11.2004 - VII ZR 391/03 -

  1. Eine Stichleitung, die nur einen Anschlussnehmer mit elektrischer Energie aus einem der allgemeinen Versorgung dienenden Netz versorgt, ist Teil dieses Netzes im Sinne des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29.3.2000.
  2. Kosten der für den Anschluss einer stromerzeugenden Anlage erforderlichen Verstärkung einer solchen Stichleitung sind Netzausbaukosten im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 1 EEG a. F.
  3. Der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt für den Anschluss von stromerzeugenden Anlagen an das…
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