Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Besteuerung der öffentlichen Hand (10 Teile)

Referent: Dipl.-Finanzwirt (FH) Franz Käsbohrer,

Städtischer Verwaltungsdirektor, Leiter des Kämmerei- und Steueramts der Stadt Augsburg

 

Termine

Dienstag, 13.05.2014 von 10:00 bis 12:00 Uhr - Nr. 20140513,
- Einführung in die Steuerpflicht der öffentlichen Hand (Teil 1)

Donnerstag, 15.05.2014 von 10:00 bis 12:00 Uhr - Nr. 20140515,
- Körperschaftsteuer 1 bei Betrieben gewerblicher Art (Teil 2)

Montag, 19.05.2014 von 10:00 bis 12:00 Uhr - Nr. 20140519,
- Körperschaftsteuer 2 bei Betrieben gewerblicher Art (Teil 3)

Montag, 02.06.2014 von 10:00 bis 12:00 Uhr -Nr. 20140602,
- Kapitalertragsteuer bei Betrieben gewerblicher Art (Teil 4)

Donnerstag, 26.06.2014 von 10:00 bis 12:00 Uhr - Nr. 20140626,
- Übung zur Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer mit Ausfüllen von Vordrucken (Teil 5)

Dienstag, 01.07.2014 von 10:00 bis 12:00 Uhr - Nr. 20140701,
- Umsatzsteuer 1 der öffentlichen Hand (Teil 6)

Donnerstag, 03.07.2014 von 10:00 bis 12:00 Uhr - Nr. 20140703,
- Umsatzsteuer 1 der öffentlichen Hand (Teil 7)

Dienstag, 08.07.2014 von 10:00 bis 12:00 Uhr - Nr. 20140708,
- Vorsteuerabzug (Teil 8)

Donnerstag, 10.07.2014 von 10:00 bis 12:00 Uhr - Nr. 20140710,
- Übungen zur Umsatzsteuer (Teil 9)

Dienstag, 15.07.2014 von 10:00 bis 12:00 Uhr - Nr. 20140715,
- Sonderthemen der öffentlichen Hand [Gemeinnützigkeit, Spenden, Sponsoring, Verfahrensrecht] (Teil 10)

Der Seminarinhalt im Überblick

Obwohl die öffentliche Hand mit ihren hoheitlichen Tätigkeiten grundsätzlich nicht der Besteuerung unterliegt, kann sie vielfach Steuertatbestände erfüllen. Das gilt bei der Umsatzsteuer in den zahlreichen Fällen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (z.B. bei Leistungsbezügen aus dem Ausland) und ganz allgemein bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten, die auch von der Privatwirtschaft vorgenommen werden (können). Steuerrechtlich wird bei letzteren von Betrieben gewerblicher Art gesprochen, die schon nach den Grundsätzen der Wettbewerbsneutralität wie jedes andere Unternehmen zu besteuern sind. Mit der Ausweitung der Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand durch die EUGH- und BFH-Rechtsprechung – basierend auf der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie - erfährt die Besteuerung der öffentlichen Hand derzeit die weitreichendsten Veränderungen der letzten Jahrzehnte.

Die Veranstaltungsreihe behandelt intensiv die geltenden rechtlichen Vorschriften und die beabsichtigten Neuregelungen.

… lesen Sie mehr in unserer ausführlichen Webinarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Webinaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung.

 

Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme an unseren modernen Online-Seminaren.

 

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