Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Besteuerung der öffentlichen Hand (11 Teile)

Referent: Dipl.-Finanzwirt (FH) Franz Käsbohrer,

Städtischer Verwaltungsdirektor, Leiter des Kämmerei- und Steueramts der Stadt Augsburg

 

Der Seminarinhalt im Überblick:

Obwohl die öffentliche Hand mit ihren hoheitlichen Tätigkeiten grundsätzlich nicht der Besteuerung unterliegt, kann sie vielfach Steuertatbestände erfüllen. Das gilt bei der Umsatzsteuer in den zahlreichen Fällen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (z.B. bei Leistungsbezügen aus dem Ausland) und ganz allgemein bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten, die auch von der Privatwirtschaft vorgenommen werden (können). Steuerrechtlich wird bei letzteren von Betrieben gewerblicher Art gesprochen, die schon nach den Grundsätzen der Wettbewerbsneutralität wie jedes andere Unternehmen zu besteuern sind.

Mit der Ausweitung der Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand durch die EUGH- und BFH-Rechtsprechung – basierend auf der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie - erfährt die Besteuerung der öffentlichen Hand derzeit die weitreichendsten Veränderungen der letzten Jahrzehnte.

Die Veranstaltungsreihe behandelt intensiv die geltenden rechtlichen Vorschriften, die aktuellen Verwaltungsanweisungen und die beabsichtigten Neuregelungen.

Schwerpunkte der Umsatzsteuer sind dabei u.a. die mehrfachen Neuregelungen des Unternehmensumfangs der öffentlichen Hand sowie die daraus resultierenden Fragen der Vorsteueraufteilung und –zuordnung und der Vorsteuerabzugsbeschränkungen bei teilunternehmerisch genutzten Einrichtungen wie z.B. Bäder, Sportanlagen, Stadthallen, Bürgerhäuser, PV-Anlagen und zum Teil auch Versorgungsbetriebe.

Im Rahmen der Körperschaftsteuer werden neben der Zuordnung steuerlich abzugsfähiger Betriebsausgaben auch die Besonderheiten der dauerdefizitären Betriebe gewerblicher Art sowie die differenzierte Kapitalertragsteuerproblematik von Regie- und Eigenbetrieben behandelt.

Konkrete Praxis- und Fallbeispiele bringen Ihnen den Stoff nahe und machen ihn für Sie praktisch verwertbar.

Die Seminare sind ein Kompass durch die komplexe Welt der Besteuerung der öffentlichen Hand.

Termine:

Teil 10: 21.04.2015 von 10:00 bis 12:00 Uhr, Übungen zur Umsatzsteuer

Teil 11: 07.05.2015 von 10:00 bis 12:00 Uhr, Sonderthemen der öffentlichen Hand [Gemeinnützigkeit,

Spenden, Sponsoring, Verfahrensrecht]

Lesen Sie mehr in der ausführlichen Seminarbeschreibung!

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