Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

EEG- und KWKG-Umlage: Anwendungen und Erfahrungen

Referent: RA Michael Hill, Fey & Hill Partnerschaft RAe StB, München

Donnerstag, 18.05.2017 von 10:00 bis 12:00 Uhr - Nr. 20170518

Die Umlagenstruktur des Strompreises bleibt zwar im Wesentlichen erhalten, aber der Jahreswechsel hat wesentliche Veränderungen in den sog. Privilegierungen bei einzelnen Umlagen mit sich gebracht:

Die Reduktion der KWKG-Umlage wurde „eigentlich“ abgeschafft, nur um über erneute Übergangsregelungen wieder „belebt“ zu werden. Auswirkungen auf die Umlagen nach § 19 StromNEV und Offshore-Haftungsumlage sind in der Umsetzung meist unklar. Auch die Verpflichtung im Rahmen der Umlage, den „selbstverbrauchten“ Strom zu melden, brachte viele Letztverbraucher in Schwierigkeiten.

Zudem wurde die EEG-Umlage für Eigenstromerzeugung zum Jahreswechsel verändert und nun sind auch hier unterschiedliche Meldungen zu generieren gewesen. Am 31.05. läuft sodann die Meldefrist gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern aus, wenn Strom an Dritte geliefert wurde. Dass an Dritte geliefert wurde oder auch der Eigenverbrauch umlagepflichtig war, ist vielen Anlagenbetreibern nicht bewusst gewesen, bis nun im EEG 2017 Pönalen bei unterlassener Meldung eingefügt wurden, die (teilweise) von den Netzbetreibern gelebt werden.

Sodann führt die Einführung des Marktstammdatenregisters durch die Marktstammdatenregisterverordnung zu weiteren Meldepflichten, diesmal für alle Marktbeteiligten. Dabei ist für Anlagenbetreiber die Regelung des § 23 MaStRV, wonach alle Zahlungen von EEG- und KWK-Vergütungen nicht fällig werden, solange die notwendigen Meldungen nicht erfolgt sind, sehr relevant. Andere Nicht- oder „zu-spät-Meldungen“ führen zu Ordnungswidrigkeiten…

Das Online-Seminar dient dazu, Kenntnisse über die Ausgestaltung der Meldepflichten sowie Umlage-Reduktionen zu erlangen und erste Erfahrungen im Umgang mit den Umlagen im Jahr 2017 zu reflektieren.

Ausführliche Seminarbeschreibung

Anmeldung

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Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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