Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Einführung in das EU-Beihilferecht

Referent:
RA Dr. Marc Dinkhoff, Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Münster

Donnerstag, 18. Oktober 2018 von 10:00 bis 12:00 Uhr

Ein Zuschuss zum Neubau des örtlichen Vereins- oder Schützenheims, ein Steuerverzicht zugunsten eines großen Unternehmens im Ort zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen, eine vergünstigte Grundstücksveräußerung an einen Investor zur Realisierung eines besonderen städtebaulichen Projekts – Kommunen können aus den unterschiedlichsten (politischen wie kommunalrechtlichen) Gründen ein Interesse an der Unterstützung Dritter haben.

Oftmals wird hierbei übersehen, dass es sich bei Zuschüssen der Öffentlichen Hand schnell um eine nach Art. 107 AEUV verbotene Beihilfe handeln kann. Beihilfen sind dem Staat zurechenbare Maßnahmen, die durch den Transfer staatlicher Mittel bestimmten Unternehmen wirtschaftliche Vorteile verschaffen, die den Wettbewerb in spürbarer Weise verändern und zugleich zumindest potentielle Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten entfalten. Diese Voraussetzungen sind, wie das Seminar zeigen wird, schnell erfüllt. Wäre im Grundsatz eine Beihilfe gegeben, bedeutet dies glücklicherweise nicht automatisch die Unzulässigkeit des fraglichen Vorhabens. Das europäische Beihilferecht kennt nämlich verschiedene Rechtfertigungsmechanismen, mithilfe derer Transaktionen zulässig gestaltet werden können. Dies stellen wir ebenfalls in diesem Seminar dar.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 115,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung!

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Online-Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung.

Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

 

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