Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Nachhaltigkeitsberichterstattung im öffentlichen Sektor

Referent:
WP StB Matthias Vogele, CURACON GmbH, Stuttgart

Dienstag, 31. Januar 2023 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20230131

Die von der EU-Kommission am 10. November 2022 verabschiedete CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend. Die Berichterstattung wird für alle großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB) verpflichtend. Hierbei handelt es sich um Gesellschaften, die zwei von drei der folgenden Kriterien - an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen - erfüllen: Bilanzsumme größer als 20 Mio. Euro, Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. Euro und/oder die Beschäftigung von mehr als 250 Mitarbeitern.

Darüber hinaus betrifft die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht alle Unternehmen, die laut Satzung/Gesellschaftsvertrag oder entsprechender Verordnungen (Gemeinde-/Kommunalverordnung) Rechnung legen „wie eine große Kapitalgesellschaft“. Die öffentliche Hand wird von diesen neuen Berichtspflichten voraussichtlich nicht nur mit ihren großen Beteiligungen in privatrechtlicher Form betroffen sein, sondern auch mittelbar mit kleinen und mittleren öffentlichen Unternehmen, die in der Regel aufgrund von Landesvorschriften oder Satzungen - bzw. Gesellschaftsverträgen - regelmäßig verpflichtet sind, wie große Kapital­gesellschaften Rechnung zu legen. Die Pflicht zur Erstellung besteht erstmalig für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2025 beginnen. Der Nachhaltigkeitsbericht muss demnach im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 enthalten sein.

Über die Nachhaltigkeitsberichterstattung hinaus sind auch die Themenfelder EU-Taxonomie und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz von enormer Bedeutung. Die Grundlagen werden im Seminar dargestellt.

Für den Erstberichterstatter ergeben sich diverse Herausforderungen. Eine unternehmens­interne Verankerung des Nachhaltigkeitsberichts - incl. Erstellung einer Strategie bzw. die Ableitung von Maßnahmen sowie Controlling - ist zwingend.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 185,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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