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Titel: Anmerkung: Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte in Rechtstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG
Behörde / Gericht: Landgericht Mainz
Datum: 03.12.2020
Aktenzeichen: 1 O 105/19
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht
Dokumentennummer: 21006195 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 86

Anmerkung: Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte in Rechtstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG

- LG Mainz, Zwischenurteil vom 03.12.2020 - 1 O 105/19 -*

Anmerkung:

Obwohl sich immer mehr Investoren aus dem Ausland im Bereich der erneuerbaren Energien engagieren, gab es - soweit ersichtlich - bisher keine Rechtsprechung zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten nach dem EEG. Auch das Schrifttum befasste sich - soweit ersichtlich - nur vereinzelt mit der Frage, vor welchem Gericht bei Sachverhalten mit Auslandsbezug die Rechtsstreitigkeit auszutragen ist.1

Mit dem (Zwischen)Urteil des LG Mainz liegt nunmehr die erste…

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