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Titel: Stromspeicher sind keine »Erzeugungsanlagen« i.S.d. EnWG
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 18.03.2022
Aktenzeichen: VI-3 Kart 37/21 (V)
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 22006746 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2022, Seite 179

Stromspeicher sind keine »Erzeugungsanlagen« i.S.d. EnWG

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2022 – VI-3 Kart 37/21 (V) –[1]*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Zulässigkeit eines Antrags im besonderen Miss­brauchsverfahren nach § 31 Abs. 1 EnWG steht es nicht ent­gegen, dass die relevanten Streitfragen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Gegenstand eines zivilgerichtlichen Verfahrens zwischen dem Antragsteller (hier: der weiteren Beteiligten) und dem betroffenen Netzbetreiber (hier: der Antragsgegnerin und…
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