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Titel: Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.11.2021
Aktenzeichen: V R 45/20
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 22063856 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2022, Seite 247

Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe

– BFH, Urteil vom 25.11.2021 – V R 45/20 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine KG, errichtete in den Jahren 2005 und…

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