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Titel: Verlängerung einer Genehmigung nach § 23 ARegV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 23.11.2022
Aktenzeichen: VI-3 Kart 119/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 23082228 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 11/2023, Seite 326

Verlängerung einer Genehmigung nach § 23 ARegV

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2022 – VI-3 Kart 119/21 –[1]

Leitsatz des Gerichts:

Eine sogenannte anlagenscharfe Verlängerung einer Genehmigung nach § 23 ARegV ist zulässig.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist Betreiberin eines Gasfernleitungsnetzes. Sie wendet sich gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 01.09.2021 (BK4-17-097A01), mit dem ihrem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer…

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