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Titel: Unwirksame Rückwirkungsanordnung in der Herstellungsbeitragssatzung
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 31.03.2022
Aktenzeichen: 20 B 18.422
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Wasserrecht
Dokumentennummer: 23072095 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2023, Seite 59

Unwirksame Rückwirkungsanordnung in der Herstellungsbeitragssatzung

– VGH Bayern, Urteil vom 31.03.2022 – 20 B 18.422 –[1]

Leitsatz der Redaktion:

Eine Rückwirkungsanordnung, die dazu führt, dass zu einem Zeitpunkt vor Entstehung des Verbesserungsaufwands Satzungsrecht in Kraft getreten ist, das bereits um den Verbesserungsaufwand erhöhte/ergänzte Herstellungsbeitragssätze enthält, verstößt gegen das Vorteils- und Äquivalenzprinzip und ist damit nichtig.

Fehlt es an einer wirksamen Herstellungsbeitragssatzung zum Zeitpunkt des…

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