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Titel: Keine Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 29.11.2022
Aktenzeichen: XI R 18/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: KWK-G, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 23078041 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2023, Seite 142

Keine Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom

– BFH, Urteil vom 29.11.2022 – XI R 18/21 –[1]

Leitsatz des Gerichts:

Die Zahlung eines sog. KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom gemäß §4 Abs. 3a KWKG 2009 führt nicht zu einer Lieferung i.S.v. §3 Abs. 1 UStG.

1. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) bündelte sämtliche Aufgaben in den Bereichen Strom-, … und Wassernetze in der Stadt A, in der Städteregion von A sowie in Teilen der Kreise B und C. An die von ihr…

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