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Titel: Lieferung von Gegenständen bei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 20.04.2023
Aktenzeichen: C 282/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 23078067 ebenso Versorgungswirtschaft 06/2023, Seite 178

Lieferung von Gegenständen bei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge

– EuGH, Urteil vom 20.04.2023 – C 282/22 –[1]

Leitsatz des Gerichts:

Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22.12.2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine komplexe einheitliche Leistung eine »Lieferung von Gegenständen« i.S. von Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 in geänderter Fassung darstellt, wenn sie sich zusammensetzt aus

  • der…
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