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Titel: Zuordnung eines Stromliefervertrags durch Netzbetreiber
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 02.03.2023
Aktenzeichen: 5 U 1/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 23078105 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 7/2023, Seite 206

Zuordnung eines Stromliefervertrags durch Netzbetreiber

– OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2023 – 5 U 1/22 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Bei Ausfall des vertraglichen Lieferanten im Rahmen der Versorgung in einer höheren Spannungsebene und damit außerhalb der Ersatz- und Grundversorgung setzt eine Weiterbelieferung eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen dem Letztverbraucher und dem Versorger voraus. Der Letztverbraucher kann entweder vorsorglich einen (aufschiebend bedingten) Ersatzbelieferungsvertrag oder…
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