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Titel: Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 10.05.2023
Aktenzeichen: V R 16/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 23082101 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 9/2023, Seite 268

Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

– BFH, Urteil vom 10.05.2023 – V R 16/21 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Bezieht der Unternehmer Leistungen für sog. Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind.
  2. Der Vorsteuerabzug für sog. Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110€ je Arbeitnehmer und…
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