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50 Jahre Betriebsverfassungsgesetz

15.01.2022 Vor 50 Jahren, am 15.01.1972, trat das geänderte Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unter dem Slogan »Mehr Demokratie wagen« in Kraft. Die Rechte von Arbeitnehmern wurden grundlegend gestärkt. Die Betriebsräte wurden deutlich ausgebaut und erhielten mehr Mitbestimmungsrechte. Im Gesetz geht es um Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Es schreibt eine »vertrauensvolle Zusammenarbeit« zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat vor. Die Rechte der Betriebsräte auf Information und Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsabläufen, bei der Entlohnung, der Berufsbildung und dem Sozialplan wurden deutlich erweitert. Die Gewerkschaften erhielten ein Zutrittsrecht zu den Betrieben und das Recht, Betriebsratswahlen zu initiieren. Auch Arbeitnehmer ohne deutschen Pass konnten Mitglied im Betriebsrat werden. Das BetrVG wurde seitdem mehrfach angepasst und überarbeitet, u.a. durch die Novellierung in 2001 mit der Vereinfachung der Wahl des Betriebsrats in Kleinbetrieben. Auch heute sieht man Modernisierungsbedarf für das bestehende Recht um die Transformation, die Digitalisierung und den Umbau der Industrie hin zu Klimaneutralität zu bewältigen. Begonnen wurde dieser Prozess mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom Mai 2021, mit dem die Wahl von Betriebsräten weiter vereinfacht und ihre Rechte bei der Weiterbildung, dem Einsatz künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit gestärkt wurde. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht wurde auf 16 Jahre gesenkt, ein Mitbestimmungstatbestand der Ausgestaltung mobiler Arbeit normiert und der Kündigungsschutz mit Betriebsratsmitgliedern ausgeweitet. Weiter wurde die ursprünglich als pandemiebedingte Übergangslösung konzipierte Regelung von Betriebsratssitzungen in Form von Video- und Telefonkonferenzen übernommen und virtuelle Betriebsratssitzungen für zulässig erklärt. Die aktuelle Wahlperiode läuft in diesem Jahr aus: Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden vom 01.03.-31.05.2022 statt. Diese Wahl erfährt wegen der Coronapandemie einige Änderungen. Unter anderem kann die Bestellung des Wahlvorstandes durch den aktuellen Betriebsrat auch digital erfolgen. Der Wahlvorstand kann auch seine nicht-öffentlichen Beschlüsse per Video- oder Telefonkonferenz fassen. Die Wahl wird zudem unter bestimmten Voraussetzungen - insbesondere bei Homeoffice oder im Krankheitsfall - auch per Briefwahl zulässig sein. - MS -

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