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Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht zum 01.01.2011

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurden auch zahlreiche Änderungen im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts zum 01.01.2011 beschlossen. Insbesondere fällt das sog. Erlaubnisverfahren, wonach Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft Strom zu einemreduzierten Steuersatz beziehen, ersatzlos weg. Diese Unternehmen können aber noch eine entsprechende Rückerstattung geltend machen. Außerdem wird das Stromsteuer-Contracting eingeschränkt und die Steuerentlastung beim sog. Spitzenausgleich und weitere Energiesteuerentlastungen wurden eingeschränkt.

Wir bringen dazu in der Februar-Ausgabe der VERSORGUNGSWIRTSCHAFT einen ausführlichen Beitrag.

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