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Ausweisung von besonders Nitrat-belasteten Gebieten

30.06.2022 Dem Bundesrat liegt für den 08.07.2022 eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung besonders Nitrat-belasteter und eutrophierter Gebiete (AVV GeA) vor, die mit Zustimmung der Länder in Kürze in Kraft treten soll. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der EU-Kommission an dem früheren deutschen Regierungsvorschlag, dessen Umsetzung wohl zahlreiche Messstellen mit einer Überschreitung der Nitratgrenzwerte von 50 mg/l im Grundwasser nicht als sogenannte »Rote Gebiete« klassifiziert hätte. In »Roten Gebieten« sind bundesweit verpflichtende Maßnahmen zur Minderung der Nitrateinträge vorgeschrieben.

Hintergrund ist das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Mit der so genannten AVV Gebietsausweisung möchte die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission zur Umsetzung des EuGH-Urteils zur Nitrat-Richtlinie bemängelte Vorgehensweise bei der Aus­weisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten ändern und weiter vereinheitlichen.

Grundlage für die Verwaltungsvorschrift ist die geänderte Düngeverordnung, der der Bundesrat im Frühjahr 2020 zugestimmt hatte. Die Bundesländer werden darin verpflichtet, bis zum 30.11.2022 die entsprechenden Gebiete neu auszuweisen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte diesen Vorschlag, weil er eine Abkehr vom bisherigen emissionsbasierten Ansatz vorsehe und hierdurch die Flächen der nitratbelasteten Gebiete er­heblich vergrößert würden. Positiv zu sehen sei zudem die geplante Verdichtung des Ausweisungsmessnetzes bis 2024.

– MS –

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