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Bargeldloses Zahlen an Ladesäulen

24.06.2023 Öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, die ab Juli 2024 in Betrieb gehen, müssen mindestens eine kontaktlose Bezahlart mit Debit- und Kreditkarten anbieten. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Regierungsverordnung zugestimmt – sie wurde am 23.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist einen Tag später in Kraft getreten.

Ladesäulenbetreiber haben somit ein Jahr mehr Zeit. Eigentlich war die Ausstattung zum kontaktlosen Bezahlen per Karte bereits für Juli 2023 für neue Ladesäulen verpflichtend vorge­sehen, um so das spontane Adhoc-Laden unterwegs zu erleichtern. Allerdings gibt es nach Angaben der Bundesregierung auf dem Markt noch kein ausreichendes Angebot an Ladesäulen, die diese Vorgaben erfüllen. Die Umsetzungsfrist zur kontaktlosen Kartenzahlmöglichkeit wurde daher um ein Jahr verlängert.

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass der Ausbau der E-Mobilität auch von der Akzeptanz durch die Verbraucherinnen und Verbraucher abhänge. Er fordert einen einheitlichen Standard bei den bargeldlosen Bezahlsystemen, das erleichtere das Auffinden geeigneter öffentlicher Ladesäulen und könne daher zu Akzeptanzsteigerungen führen. Der Bundesrat fordert daher, die Zahlung per gängiger Debit- und Kreditkartensysteme als einheitlichen Standard zum bargeldlosen Bezahlen an Ladesäulen einzuführen.

Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass mit Inkrafttreten der geplanten europäischen AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) eine weitere Überprüfung der bestehenden nationalen Regelungen notwendig werde.

– MS –

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