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Berechnung der Konzessionsabgabe weiter auf Grundlage der Volkszählung 1987

Die Kommunen in Baden-Württemberg dürfen nach einer Meldung der ZfK (11/2010) vorläufig bis 2011 weiter die Konzessionsabgabe auf Wasser nach dem Stand der Volkszählung 1987 berechnen. Dieses Moratorium sei das Ergebnis eines Gesprächs zwischen dem Wirtschaftsministerium, dem Städtetag, dem Gemeindetag und dem VKU. Die Kartellbehörde im Ministerium hatte gegenüber den Kommunen die Volkszählung von 1939 angemahnt, da sich darauf die KAE von 1941 als gesetzliche Grundlage beziehe. Diese erlaubt Kommunen je nach ihrer Größenklasse vorläufig zwischen 10 und 18% der Roheinnahmen aus Wasser als Konzessionsabgabe. 2011 soll nun klar werden, inwieweit der Bund die Wasser-Konzessionsabgabe neu regelt.

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