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Bundesrat stimmt geänderter Ladesäulenverordnung zu

17.09.2021 Die Länder haben dem Regierungsvorschlag zur geänderten Ladesäulenverordnung (LSV) zugestimmt, die für Erleichterungen beim spontanen Laden von Elektrofahrzeugen sorgen soll. So sollen neu errichtete Ladepunkte künftig über eine Schnittstelle verfügen, mithilfe derer Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können. Das soll den Kunden helfen, ad hoc freie Ladesäulen anzusteuern. Um sicherzustellen, dass auch eine geeignete Zahlungsweise zur Verfügung steht, sieht die LSV vor, dass Betreiber eines Ladepunkts an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen und den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbieten müssen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte diese neue Regelung als kontraproduktiv bezeichnet. Damit würden die Kosten für den Einbau und den Betrieb einer veralteten Technologie auf den Ladepreis umgelegt und so der Ladestrom verteuert. Das könne nicht im Sinne der Verbraucher sein. Flexible und kostengünstige Lösungen seien nur digital möglich, z.B. ein digitales Bezahlsystem wie beim Online-Shopping. Die LSV ist ebenso wie das Schnellladegesetz Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur, mit dem die Bundesregierung gemeinsam mit Automobilindustrie und Energiewirtschaft den Hochlauf der Elektromobilität fördern will. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun wie geplant verkünden. Sie tritt zum großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten allerdings erst ab 01.07.2023. - MS -

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