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eBO ermöglicht digitale Kommunikation mit Gerichten

17.09.2021 Die digitale Kommunikation mit den Gerichten soll künftig einfacher werden. Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften - insbesondere der Prozessordnungen für die verschiedenen Gerichtszweige - wurde vom Bundesrat verabschiedet. Zentrale Neuerung ist das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO). Zivilpersonen, Verbände, Organisationen und Unternehmen sollen nach der Neuregelung einfacher elektronisch, medienbruchfrei, kostenneutral und sicher mit den Gerichtsbehörden kommunizieren können. Das eBO ermögliche schriftformwahrend den Versand elektronischer Dokumente zu den Gerichten und von diesen zurück an die Postfachinhaber. Dies hat auch Auswirkungen auf die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Vorgesehen ist außerdem, die nach dem Onlinezugangsgesetz zu errichtenden Nutzerkonten des Portalverbundes in die Kommunikation mit den Gerichten einzubinden. Der Bundestag erhöht zudem die Gebühren für Gerichtsvollzieher linear um 10%. Damit greift er eine Forderung des Bundesrates auf, die dieser im Mai mit einem eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hatte. Das Gesetz soll nach Verkündung im Bundesgesetzblatt im Wesentlichen zu Beginn des dritten Monats nach Veröffentlichung in Kraft treten. Für Steuerberater und bestimmte Organisationen sind längere Übergangsfristen vorgesehen. - BR -

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