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EEG-Umlage soll früher wegfallen

09.03.2022 Die Bundesregierung plant, Verbraucher und Firmen deutlich zu entlasten: Bereits ab Juli 2022 sollen diese keine EEG-Umlage mehr über die Stromrechnung bezahlen. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom wird dann aus dem Bundeshaushalt gezahlt. Die Stromanbieter sollen verpflichtet werden, die Entlastung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben. Ursprünglich war die Abschaffung der Umlage erst für Anfang 2023 geplant. Wegen der hohen Energiepreise hat sich das Bundeskabinett darauf geeinigt, diesen Schritt vorzuziehen. Bisher beträgt die Umlage 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Nach Berechnungen des Preisportals Verivox bedeutet das eine jährliche Ersparnis von 33 Euro (Singlehaushalt bis 1.500 kWh) bis 133 Euro (Haushalt bis 6.000 kWh). Den Bund kostet die vorzeitige Abschaffung laut Bundesfinanzministerium rund 6,6 Milliarden Euro. Dabei soll die EEG-Umlage nicht formal abgeschafft, sondern auf 0,00 ct/kWh abgesenkt werden. Ziel ist, dass alle Letztverbraucher ab diesem Stichtag in voller Höhe von der Absenkung profitieren. Keine Rolle spielt, ob die Kunden im Rahmen der Grundversorgung oder mittels eines Sonderliefervertrages beliefert werden, auch nicht, welches Preissystem oder welche Laufzeit vereinbart wurde oder welche Vorgaben die Preisanpassungsklauseln im Vertrag enthalten. Dafür soll § 41 Abs. 6 EnWG angepasst werden, der bereits die Weitergabe eines sich ändernden Umsatzsteuersatzes vorsieht, ohne dass dies eine allgemeine Preisanpassung darstellt. Sofern die EEG-Umlage in diesen Mechanismus einbezogen wird, bedarf es keines Preisanpassungsschreibens und den Kunden steht auch kein Sonderkündigungsrecht zu. Die Stromversorger werden zukünftig wohl die bisherigen Rechnungsvorlagen anpassen und die EEG-Umlage in der Abrechnung transparent ausweisen müssen, damit der Kunde diese nachvollziehen kann. - MS -

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