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Europäische Energieagentur ACER nimmt ihre Arbeit auf

03.03.2011 Energiekommissar Günther Oettinger und der slowenische Ministerpräsident Borut Pahor haben in Ljubljana, Slowenien, die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Agency for the Cooperation of Energy Regulators, ACER) offiziell eröffnet. Die Einrichtung der Agentur ist Teil des dritten Energiepakets, das gleichfalls in Kraft tritt.

Energiekommissar Günther Oettinger erklärte: »Unser oberstes Ziel ist es, alle noch bestehenden Hindernisse für den Energie-Binnenmarkt zu beseitigen und so für einen ungehinderten Energiehandel in der gesamten EU zu sorgen. Der europäische Energie-Binnenmarkt muss bis 2014 für alle Unternehmen und Verbraucher Wirklichkeit werden.« Alberto Pototschnig, Direktor der ACER, ergänzte: »Die Agentur wird dafür sorgen, dass durch die Netzentwicklung auch die Integration der nationalen Energiemärkte unterstützt wird, auch derjenigen, die derzeit noch isoliert oder unzureichend angebunden sind.« ACER wird die Arbeit der nationalen Regulierungsbehörden durch EU-weite Aufsichtstätigkeiten ergänzen. Insbesondere hat die Agentur folgende Aufgaben:

  • Erarbeitung von Rahmenleitlinien für den Betrieb von grenzübergreifenden Gas-Pipelines und Stromnetzen, auf deren Grundlage die Pipeline- und Stromnetzbetreiber dann konkrete Regelungen festlegen werden;
  • Prüfung, ob diese Regelungen mit den Rahmenleitlinien im Einklang stehen;
  • Überwachung der Durchführung der EU-weiten zehnjährigen Netzentwicklungspläne sowie der nationalen Netzentwicklungspläne;
  • Lösung grenzübergreifender Konflikte, wenn sich die nationalen Regulierungsstellen nicht einigen können oder ACER um eine Entscheidung bitten; dies betrifft z.B. die Methode für den Verkauf der sehr lukrativen Kapazitäten zu Spitzenlastzeiten (d.h. bei hoher Nachfrage) durch die Betreiber;
  • Überwachung der Funktionsweise des Binnenmarkts, z.B. in Bezug auf die Endkundenpreise, den Netzzugang für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen und die Wahrung der Verbraucherrechte. Die Agentur wird die Ergebnisse ihrer Tätigkeiten jährlich in einem Bericht veröffentlichen und kann der Kommission und dem Europäischen Parlament Maßnahmen vorschlagen, die zur Beseitigung von Hindernissen für die Verwirklichung des Binnenmarkts beitragen.

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