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Novellierung der Trinkwasserverordnung

24.06.2023 Der Bundesrat hat der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zugestimmt. Die zweite novellierte Fassung der Verordnung wurde am 23.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 159 vom 23.06.2023) und tritt damit am 24.06.2023 in Kraft. Die Trinkwasserverordnung setzt nun die Vorgaben der neuen europäischen Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie (EU) 2020/ 2184) um. Unter anderem schreibt die Verordnung verpflichtend einen risikobasierten Ansatz für die Sicherheit in der Trinkwasserversorgung fest. Das gilt für die gesamte Wasserversorgungskette von der Wassergewinnung und -aufbereitung über die Speicherung und Verteilung bis hin zur Trinkwasserentnahme in Gebäuden und ist auf Prävention ausgerichtet.

Neben dem Risikomanagement gab es auch Änderungen bei Parameterwerten. Dabei gab es umfassende Erweiterungen, (aus den bisherigen 25 Paragraphen mit 5 Anlagen wurden 73 Paragraphen mit 7 Anlagen), die weitreichende Auswirkungen für die kommunale Wasserwirtschaft zur Folge haben.

Folgende Änderungen sind u.a. vorgesehen:

  • Erstmals verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement
  • Prüfung des Risikomanagements und Genehmigung des Untersuchungsplans durch das Gesundheitsamt
  • Neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan
  • Neue Qualitätsparameter (z.B. somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A) und Verschärfungen bei Parametern wie Blei, Chrom und Arsen
  • Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 12.01.2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen
  • Neue Informationspflichten der Betreiber.

– Quelle: DVGW –

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