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Novellierung der Trinkwasserverordnung

1. Quartal 2011 Die Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nähert sich dem Ende. Der Bundesrat hat Ende November dem Verordnungsentwurf mit einigen Änderungsvorschlägen zugestimmt. Die Verordnung wird voraussichtlich im 1.Quartal 2011 in Kraft treten.

Das Bundesgesundheitsministerium hat im September die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) an den Bundesrat übermittelt. Nach intensiven Diskussionen in einem eigens dafür eingerichteten Unterausschuss und dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates standen die Änderungsanträge der Ausschüsse zum TrinkwV-Entwurf am 26.11.2010 auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums.

Das Plenum hat den Änderungsantrag der Ausschüsse abgelehnt, der eine umfassende Streichung verschiedener Regelungen der neuen TrinkwV vorsieht. Dies wurde damit begründet, dass die EU-Kommission Mitte 2011 einen Entwurf für eine Novellierung der europäischen Trinkwasserrichtlinie vorlegen will und eine grundlegende Novellierung der TrinkwV erst im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie erfolgen sollte. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Nach derzeitigem Stand ist jedoch die Vorlage eines Richtlinienentwurfs eher unwahrscheinlich. Die Trinkwasserrichtlinie erscheint noch nicht einmal im Arbeitsprogramm der EUKommission für 2011.

Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag, dass schon zwei Jahre früher, also ab dem 31.12.2011, die Bleileitungen ausgetauscht werden müssen, sofern die Wasserversorgungsanlagen im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit betrieben werden und aus denen Trinkwasser an Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Schwangere abgegeben wird. Die praktische Umsetzung dieser Vorgabe wäre schwierig geworden.

Erstmalig wurde ein Grenzwert von 10μg/l für Uran eingearbeitet, den das BMG schon im Jahr 2008 angekündigt hat. Einer Forderung des Bundes, künftig Trinkwasser auf zusätzliche und zum Teil neue Radioaktivitätsparameter zu untersuchen, ist der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefolgt.

Hervorzuheben ist auch die Empfehlung des Bundesrats, dass Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, beispielsweise in Krankenhäusern, künftig dem Gesundheitsamt anzuzeigen sind. Zur Vereinfachung von reiner Verwaltungsarbeit hält es die Länderkammer für sinnvoll, dass Gesundheitsämter über Grenzwertabweichungen von kleineren Anlagen (10 bis 1000 m³/Tag) nicht mehr an den Bund berichten müssen. Dadurch würde auch die Kompetenz der Gesundheitsämter unterstrichen.

Unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes und aus Gründen der in den Ländern vorhandenen Kapazitätenwurde die Beibehaltung der Intensität mikrobiologischer Untersuchungen bei kleinen Wasserversorgungsanlagen beschlossen.

Die Länderkammer hat dem Verordnungsentwurf nur mit Änderungswünschen zugestimmt. Daher muss die Verordnung erneut von dem zuständigen Bundesministerium einschließlich dieser Änderungen beschlossen werden, um in Kraft treten zu können. Dies wird voraussichtlich im 1. Quartal 2011 erfolgen.

- vku/er -

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