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Sammelklagen gegen E.ON-Fernwärme und HanseWerk

27.02.2024 Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) halt Preiserhöhungen von E.ON und HanseWerk Natur im Bereich Fernwarme für zu hoch und hatte deshalb im November 2023 zwei Verbandsklagen beim OLG Hamm eingereicht. Nun hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister für betroffene Verbraucher und Unternehmen geöffnet. Diese können sich ab sofort mit ihren Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen, die sie gegen E.ON Energy Solutions und HanseWerk geltend machen wollen, ins Klageregister eintragen lassen, teilte das BfJ mit. Mit der Sammelklage, will der Verband erreichen, dass die Unternehmen ihre Abrechnungen ruckwirkend anpassen und den Kunden das sich daraus ergebene Guthaben erstatten.

Nach Darstellung des vzbv hat haben die Unternehmen die Preise für Fernwarme um mehrere hundert Prozent erhöht. Im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl in Nordrhein-Westfalen hatte E.ON laut vzbv den Brutto-Arbeitspreis von 6,18 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2020 auf 23,24 Cent je Kilowattstunde 2022 erhöht. Nach Berechnung des vzbav bedeutet das bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh insgesamt 3.500 Euro Mehrkosten für die Jahre 2021 und 2022 zusammen. Auch in anderen Versorgungsgebieten erhöhten E.ON und HanseWerk Natur auf Grundlage ihrer Preisänderungsklauseln die Preise. Diese Preiserhöhungen seien nicht gerechtfertigt, so der vzbv.

E.ON verteidigt seine Preispolitik und hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Die E.ON-Fernwärmepreise folgten den gesetzlichen Vorgaben und passten sich den Kosten- und Marktentwicklungen an. Die Preisgestaltung richte sich nach Preiskomponenten, die auf jederzeit einsehbaren Grundlagendaten des Statistischen Bundesamtes beruhten. E.ON sehe zwar die Belastungen der Kunden, aber sei nicht für die historisch hohen Energiepreise der letzten beiden Jahre verantwortlich.

– MS –

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