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Solardachpflicht kommt in einzelnen Bundesländern

28.04.2022 Die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien soll laut Bundesregierung bis 2030 bei 80 Prozent liegen. Die Leistung von Photovoltaik soll auf 200 Gigawatt vervierfacht werden. Eine entsprechende Solardachpflicht für private Neubauten gilt ab 01.05.2022 in Baden-Württemberg. Bestehende Objekte müssen frühestens ab 2023 nachgerüstet werden. Die Solarpflicht wird dann auch für bestehende Häuser gelten, deren Dächer saniert werden. In Berlin und Hamburg wird der Einbau von Solaranlagen bei neuen Wohnhäusern ab Januar 2023 verpflichtend; andere Bundesländer werden nachziehen. Ob und wo künftig auch auf bestehenden Häusern Solarstrom erzeugt werden muss, und welches System sinnvoll ist, erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale. »Solarpflicht« bezeichnet die vorgeschriebene Installation von Photovoltaik auf Dächern privat oder gewerblich genutzter Gebäude bei Neubau, Sanierung oder Modernisierung. Der notwendige Ausbau erneuerbarer Energien zur Energieerzeugung soll so beschleunigt werden. Eigentümer von Gebäuden werden dazu verpflichtet, die Investitionen in Sonnenenergie zur Stromgewinnung oder zum Heizen selbst zu tragen. Im Gegenzug gibt es Förderungen: zum Beispiel die gesetzliche Mindestvergütung für den Strom oder Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auch unabhängig von einer möglichen Verpflichtung ist die Investition in Solartechnik sinnvoll. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Strompreise wird die eigene Stromerzeugung zunehmend attraktiv. Bei Fragen, ob Dach, Balkon oder Garten für eine Solaranlage geeignet ist, hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale weiter. - Quelle: vzbv -

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