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Titel: EuGH erklärt § 110 EnWG für gemeinschaftsrechtswidrig - Freier Zugang Dritter auch zu Objektnetzen
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 22.05.2011
Aktenzeichen: C-439/06
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht
Dokumentennummer: 08000656 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2008, S. 186

EuGH erklärt § 110 EnWG für gemeinschaftsrechtswidrig - Freier Zugang Dritter auch zu Objektnetzen

- Urteil des EuGH vom 22. 5. 2008 - C-439/ 06 -

Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie 2003/ 54/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/ 92/ EG ist dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung wie § 110 Abs. 1 Nr. 1 Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005 entgegensteht, nach der bestimmte Betreiber von Energieversorgungsnetzen von der Verpflichtung, Dritten freien Netzzugang zu gewähren, ausgenommen…

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