Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Brennpunkte Umsatzsteuer bei der öffentlichen Hand aus Sicht der Finanzverwaltung

Referent:
Sebastian Roith, Bayerisches Landesamt für Steuern, München

Mittwoch, 05. Juni 2024 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20240605

Seit nunmehr acht Jahren existiert § 2b Umsatzsteuergesetz. Die neue Systematik haben die meisten Beschäftigten mittlerweile verinnerlicht.

Aber durch die Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht wirken sich viel mehr Vorgänge des Lebens auf die Arbeit in der Kämmerei aus. Auch Gesetzesänderungen außerhalb des § 2b UStG können unmittelbaren Einfluss auf die Vorgänge in einer Kommune haben.

Zudem hatten sich schon durch die Verlängerung der Optionsfrist bis Ende 2024 neue Problematiken im Bereich des Vorsteuerabzugs oder fehlerhafter Rechnungsstellungen ergeben – diese werden sich durch die erneute Verlängerung des Anwendungszeitpunkts von § 2b UstG fortschreiben.

Das Online-Seminar konzentriert sich auf die Themen:

  • Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen mit Bezug zur öffentlichen Hand
  • Übertragung von Aufgaben mit befreiender Wirkung
  • Verrechnung von Mietzahlungen und Zuschüssen
  • Dauerdefizitäre Einrichtungen
  • THG-Quotenhandel bzgl. E-Fahrzeugen
  • Stromtankstellen für Arbeitnehmer

Sie erhalten ein Update über aktuelle Brennpunkte. Insbesondere werden - die aus Sicht der Finanzverwaltung - neuralgischen Punkte dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Vertretern der öffentlichen Hand berücksichtigen wir einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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