Energieeffizienzgesetz (EnEfG) - Grundlagen und aktuelle Praxisfragen bei der Anwendung
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist bereits am 18. November 2023 in Kraft getreten. Es normiert vier zentrale Säulen/Handlungsfelder:
- Abwärme:
Die Pflicht zur Abwärmevermeidung und -verwendung sowie die Informations- und Auskunftspflichten über Abwärmepotenziale - Die Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und die Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen
- Rechenzentren:
Spezifische Vorgaben für den energieeffizienten Betrieb von Rechenzentren mit einer verpflichtenden Energieverbrauchseffektivität. Zudem wird im Bereich der Rechenzentren erstmals ein Ansatz für die bisher nur unzureichende Verschränkung und Verzahnung des Energieeffizienzrechts und dem Recht der erneuerbaren Energien geschaffen. - Einsparverpflichtung öffentliche Hand:
Für öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen enthält das EnEfG die Pflicht zu jährlichen Energieeinsparungen in Höhe von 2% pro Jahr. Für private Unternehmen enthält es die Pflicht, Abwärme zu vermeiden und zu reduzieren.
Einen Schwerpunkt stellt momentan die durch die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) errichtete Plattform für Abwärme dar. Nach dem EnEfG sind Unternehmen verpflichtet, unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Anfrage Informationen zu anfallender Abwärme an die BfEE bis zum 1. Januar 2024 zu übermitteln und die übermittelten Informationen bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Diese Frist wurde gerade vom BMWK für sechs Monate ausgesetzt (ebenso die entsprechende Bußgeldbewehrung).
Im Fokus steht derzeit weiterhin die Pflicht von Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GW und öffentliche Stellen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 3 GW ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. Neu ist, dass das EnEfG die Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GW auch verpflichtet, konkrete Umsetzungspläne für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Nachlass von 10%.
Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.