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BGH nimmt Banken bei Zinssatz- Swapgeschäften in Haftung – Neue Hoffnung für Kommunen

22.03.2011

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verurteilte die Deutsche Bank im Zusammenhang mit einem sogenannten Swap-Geschäft - einer Wette auf die Zinsentwicklung - zur Zahlung von 540.000 Euro Schadenersatz an ein mittelständisches Unternehmen (Az. XI ZR 33/10). Auch viele Städte und kommunale Unternehmen hatten bei Swap- Geschäften mit der Deutschen Bank Verluste gemacht.

Nach Ansicht der Richter hat das Institut seine Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden, verletzt. Insbesondere hätte die Bank darüber aufklären müssen, dass bei derartigen Produkten ein »schwerwiegender Interessenkonflikt« bestehe, weil bei solchen Zinswetten der Gewinn der Bank gleichbedeutend mit einem Verlust des Kunden sei. Die Richter stellten jedoch auch klar, dass die Bank nicht generell darüber aufklären muss, dass sie mit ihren Produkten Gewinne erzielt.

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