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BNetzA: Ergebnisse des Marktüberwachungsgesetzes

28.01.2022 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren Bericht über die Ergebnisse der Marktüberwachung vorgelegt. Das Amt überprüft u.a. elektronische Produkte und hat 2021 eine Stückzahl von fast 23 Mio. verbotener Produkte gesperrt, weil diese erhebliche formale Mängel aufwiesen oder Funkstörungen verursachen könnten. Seit dem 16.07.2021 gilt in Deutschland das Marktüberwachungsgesetz in Verbindung mit der neuen europäischen Marktüberwachungsverordnung. Demnach müssen bei elektrischen Geräten und Funkanlagen die Kontaktdaten eines in der Europäischen Union ansässigen Wirtschaftsakteurs angegeben werden. Bei Produktmängeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an diesen Kontakt wenden. Sind keine entsprechenden Kontaktdaten angegeben, dürfen die Produkte nicht verkauft und nicht nach Deutschland eingeführt werden. Verbotene Produkte identifiziert die BNetzA im Online- und im Einzelhandel, in Zusammenarbeit mit dem Zoll und bei Testkäufen. 2020 betrafen die Sperrungen der BNetzA eine Stückzahl von über 21 Mio. Produkten. Mit einer angebotenen Stückzahl von über 7,7 Mio. erreichten Funkkopfhörer den ersten Platz der auffälligen Gerätearten. Diese Funkkopfhörer arbeiteten auf Funkfrequenzen, die nur für sicherheitsrelevante Dienste wie beispielsweise Polizei oder Feuerwehr bestimmt sind. Das ist verboten. Zahlreiche Funkkopfhörer wiesen zudem erhebliche formale Mängel auf, wie z.B. fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende bzw. fehlerhafte technische Unterlagen. Den zweiten Platz belegten extrem billig angebotene Messgeräte aus Drittstaaten mit einer Stückzahl von rund 3,7 Mio. gefolgt von rund 3,3 Mio. ferngesteuerten Flugdrohnen. Bei beiden Gerätearten wurden vermehrt formale Mängel wie z.B. fehlende CE-Kennzeichnungen, Identifizierungsmerkmale oder fehlende Kontaktdaten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs festgestellt. Die von der BNetzA geprüfte Anzahl von Gerätetypen im deutschen Einzelhandel belief sich im Jahr 2021 auf 3.554. Die Agentur hat insgesamt 23 Vertriebsverbote erlassen und 1.059 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte ausgesprochen. Das betraf über eine Million Produkte. Häufig auffällig waren hier beispielsweise LED-Beleuchtungsmittel und Netzteile, welche Störungen verursachen können und ein teils hohes Risiko bergen. - Quelle: BNetzA -

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