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Differenzierte Grundversorgungspreise zwischen Neu- und Bestandskunden?

21.12.2021 Angesichts rekordhoher Energiepreise setzt sich die Konsolidierungswelle auf dem Strom- und Gasmarkt ungebremst fort. So hat der 2013 gegründete Anbieter Neckermann Strom Insolvenz angemeldet. Und der seit 2009 am Markt aktive Versorger Enqu hat entschieden, alle Energielieferverträge zum Jahresende zu kündigen. Diese Insolvenzen und weitere bundesweite Lieferstopps verschiedener Energiediscounter wie Stromio aus Kaarst (NRW) und Gas.de mit hunderttausenden von Kunden haben eine Reihe von Grundversorgern veranlasst, gesonderte Grundversorgungstarife für Neukunden einzuführen. Damit soll den Preiserhöhungen Rechnung getragen und treue Bestandkunden geschützt werden. Ob eine solche Aufspaltung rechtens ist, darüber wird eine kontroverse Debatte zwischen Energieversorgern und Verbraucherzentralen geführt. Einigkeit besteht dagegen, dass die Preispolitik der Billiganbieter zu energie- bzw. kartellrechtlichen Konsequenzen führen muss, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Berlin sieht eine Regulierungslücke und fordert eine gesetzliche Absicherung für die Einführung von Neukundentarifen. »Es ist nachvollziehbar, dass die Grundversorger, die die Lieferung vor Ort jederzeit sicherstellen, diesen Weg einschlagen müssen, um ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Zudem ist es im Sinne des Verbraucherschutzes nur fair, wenn Bestandskunden nicht für das Verhalten der Discountunternehmen aufkommen müssen. Außerdem muss die Steuer- und Abgabenlast auf Energie reduziert werden, einkommensschwache Haushalte müssen über sozialpolitische Instrumente entlastet werden«, so die Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Die Grundversorger kämpften derzeit an allen Fronten, um die Versorgung von Kundinnen und Kunden zu sichern. Dafür brauchen sie die Unterstützung der Bundesregierung. Schließlich gelte es, das Problem an der Wurzel anzupacken. Es müsse gewährleistet sein, dass Energieanbieter ihrer Lieferverpflichtung nachkommen und unseriöse Geschäftsmodellen nicht unterstützt würden. Es sei falsch verstandener Verbraucherschutz, immer nur das billigste Angebot zu preisen. Richtig verstandener Verbraucherschutz setze auf seriöse Anbieter, die die Versorgung gewährleisten, so der Verband. - MS -

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