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Bundesrat befasst sich mit EU-Klimazielen

17.12.2021 Der Bundesrat hat sich mit dem Klimaschutzpaket der EU-Kommission befasst. In ihrer Mitteilung »Fit für 55: auf dem Weg zur Klimaneutralität - Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030« erläutert die Kommission ihre Pläne und fasst in einem Paket aus 13 Rechtsakten die vorgeschlagenen Änderungen am geltenden EU-Recht und die neuen Initiativen zusammen. Das Europäische Klimagesetz hat damit das EU-Netto-Minderungsziel von mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 im Unionsrecht verankert. Das Klimaschutzpaket soll den notwendigen Wandel von Wirtschaft, Gesellschaft und Industrie herbeiführen. Ziel ist, die im Übereinkommen von Paris beschlossene Begrenzung der Erderwärmung einzuhalten; hierbei setzt die Kommission auf ein Zusammenspiel von Bepreisung, angepassten Zielvorgaben und regulatorischen Instrumenten. Der Bundesrat begrüßte angesichts der weltweit immer deutlicher werdenden Klimakrise die Vorlage des umfassenden Pakets von Rechtsakten mit den darin enthaltenen wichtigen Weichenstellungen, Zielsetzungen und neuen Fördermöglichkeiten für den klimafreundlichen Umbau von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Mit seiner konsequenten Umsetzung könne Europa den Weg zur Klimaneutralität einschlagen, davon sind die Länder überzeugt. Das Paket enthält Vorschläge für Regelungen zur Verschärfung des bestehenden EU-Emissionshandelssystems, zur Ausweitung des Emissionshandels auf Verkehr und Gebäude, strengere CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und für einen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos und Wasserstoffahrzeuge. Für bestimmte Importe schlägt die Kommission einen neuen CO2-Preis vor. Er soll dafür sorgen, dass die Klimapolitik in Europa nicht zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen in andere Länder führt und europäische Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Vorgesehen sind auch Regelungen zur Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen und für einen sozialen Ausgleich. Über die Lastenteilungsverordnung sollen den Mitgliedstaaten künftig strengere Minderungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und kleine Unternehmen zugewiesen werden. Der Kommissionsvorschlag sieht ein Gesamtziel bis 2030 auch für den Abbau von CO2 durch Moore, Wälder und andere Naturflächen, die als Senken CO2 aus der Atmosphäre speichern vor. Die Kommission schlägt überdies ein neues Ziel von 40 Prozent für erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 vor und schreibt dies in der Richtlinie über erneuerbare Energien mit weiteren Details fest. In der Energieeffizienz-Richtlinie schlägt sie zudem ein höheres Einsparungs-Jahresziel für den Energieverbrauch auf EU-Ebene vor. Dieses Ziel verdoppelt die jährliche Energieeinsparverpflichtung der Mitgliedstaaten beinahe. - BR -

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