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Gesetzesreform für Grund- und Ersatzversorgung?

28.01.2022 Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesreform kurzfristige Kündigungen von Strom- und Gasverträgen durch sog. Energiediscounter oder Billiganbieter sowie Preissprünge wie in den letzten Monaten verhindern. Die Fristen für eine Anzeige der Geschäftsaufgabe und Liefereinstellung sollen erhöht und das Instrument der Grund- und Ersatzversorgung auf neue Füße gestellt werden, so das Bundeswirtschaftsministerium. Das Ministerium will außerdem mehr Handlungsspielraum für die Bundesnetzagentur schaffen, um unseriöse Wettbewerber besser herausfiltern zu können. Hohe Energiepreise haben in 2021 zu einer Reihe von Insolvenzen von Strom- und Gasanbietern geführt. Dadurch fielen ca. eine Million Kunden in die Grundversorgung, was viele EVU veranlasst hat, gesonderte Grundversorgungstarife für Neukunden einzuführen. Damit soll den Preiserhöhungen Rechnung getragen und treue Bestandskunden geschützt werden. Über die Rechtmäßigkeit einer solchen Aufspaltung wird eine kontroverse Debatte zwischen Energieversorgern und Verbraucherzentralen geführt. Letztere halten die Einführung von gespaltenen Grundversorgungstarifen für rechtswidrig. Bundesweit gibt es laut den Verbraucherzentralen bereits sieben Abmahnungen und eine Androhung wegen der Einstellung von Stromlieferungen, der Kündigung von Verträgen oder wegen extremer Preiserhöhungen. Um schnellstmöglich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, beantragte die Verbraucherzentrale NRW gegen drei NRW-Grundversorger - RheinEnergie, die Wuppertaler Stadtwerke und die Stadtwerke Gütersloh - eine einstweilige Verfügung. Die Branchenverbände BDEW und VKU fordern dagegen, im Interesse aller Kunden dafür zu sorgen, dass die Grundversorger sachgerecht auf unerwartete Neukundenzugänge in der Grund- und Ersatzversorgung und gleichzeitig extremen Steigerungen von Beschaffungskosten reagieren können. Dazu müsse die Möglichkeit für einen angemessenen, zusätzlichen Tarif ins Gesetz aufgenommen werden, der die aktuelle Beschaffungskostensituation berücksichtige. In der Zwischenzeit gab es jetzt Bewegung bei den Preisen: RheinEnergie senkte seine Strom- und Gaspreise zum 01.02.2022. Danach soll eine Kilowattstunde Strom 38,15 statt 54,09 Cent kosten, auch Erdgas wird billiger: 13,99 statt 18,18 ct/kWh. Unangetastet bleiben die Preise für Bestandskunden (vor dem 15.12. bei RheinEnergie) mit Strom 30,04 ct/kWh und Gas 7,87 ct/kWh. - MS -

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