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Szenariorahmen für Netzentwicklungsplan Gas 2022–2032

20.01.2022 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 mit Änderungen bestätigt. Grundlage dazu ist eine Marktabfrage der Fernleitungsnetzbetreiber für den Transportbedarf von Wasserstoff. Diese habe einen hohen Bedarf ergeben, welcher durch konkrete Umsetzungsabsichten durch die Projektträger nachgewiesen wurde und nun die Grundlage für die anschließende Netzberechnung bilde, so die Agentur. Sie gibt den Fernleitungsnetzbetreibern in einer separaten Wasserstoffmodellierung auf, diejenigen Erdgasleitungen zu identifizieren, die von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt werden können. Mit dieser Infrastruktur soll die schnelle Entwicklung eines Wasserstoffnetzes ermöglicht werden. Mit den von der BNetzA geforderten Änderungen sollen auch die Klimaziele berücksichtigt werden. Hintergrund ist ein im Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 entwickeltes Konzept, wie die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, insbesondere die für 2045 vorgeschriebene Treibhausgasneutralität, umgesetzt werden können. Durch eine Zuordnung der Netzausbaumaßnahmen zu den jeweiligen Bedarfsträgern soll eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des ermittelten Netzausbaus, auch vor dem Hintergrund möglicher Rechtsänderungen, erfolgen. Diese Modellierungsvariante marktbasierter Instrumente als Alternative zum Netzausbau verfolgt laut BNetzA das Ziel, zusätzlichen Netzausbau in den Erdgasfernleitungsnetzen zu begrenzen. Grundlage für Gasnetzentwicklung bildet der Szenariorahmen für die Gasnetzplanung bis zum Jahr 2032. Er wurde von den Fernleitungsnetzbetreibern erarbeitet. Auf der Grundlage des Szenariorahmens erarbeiten diese nun den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032. - BNetzA -

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