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Ziele für erneuerbare Energien: Kommission fordert Mitgliedstaaten zu intensiverer Zusammenarbeit auf

31.01.2011 Die Europäische Kommission hat ihre Mitteilung über die Fortschritte bei den erneuerbaren Energien in der EU vorgestellt. Aus ihr geht hervor, dass die Ziele für erneuerbare Energien bis 2020 voraussichtlich erreicht und sogar übertroffen werden, wenn die Mitgliedstaaten ihre Aktionspläne für erneuerbare Energie vollständig umsetzen und die Finanzierungsinstrumente verbessert werden.

Dazu Energiekommissar Günther Oettinger: »Wir müssen viel mehr in die erneuerbaren Energien investieren, und wir brauchen intelligente, kosteneffektive Finanzierungsformen. Wenn Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und erneuerbare Energien dort produzieren, wo es kostengünstiger ist, profitieren Unternehmen, Verbraucher und Steuerzahler davon.«

Die EU hat sich dazu verpflichtet, bis 2020 eine Erneuerbare-Energien-Quote von 20% zu erreichen. Um dieses Ziel erreichen zu können, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf,

  • die nationalen Aktionspläne umzusetzen, die von den Mitgliedstaaten Anfang 2010 vorgelegt wurden. Nach diesen Plänen werden alle Mitgliedstaaten ihre nationalen, verbindlichen Ziele bis 2020 erreichen. Jüngste Daten zeigen jedoch, dass 2010 die Richtziele, die sich die Mitgliedstaaten für den Strom- und den Verkehrssektor selbst gesetzt hatten, in den meisten Mitgliedstaaten und für die EU insgesamt verfehlt werden.
  • für eine Verdoppelung der Kapitalinvestitionen in erneuerbare Energien von 35 Mrd. EUR pro Jahr auf 70 Mrd. EUR zu sorgen.

Die Mitteilung zeigt, dass zwar in allen Mitgliedstaaten unterschiedliche Finanzinstrumente für den Ausbau erneuerbarer Energien verwendet werden, ihre Verwaltung jedoch verbessert werden muss.

Dabei wird die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten hervorgehoben. Drei Mechanismen fördern bereits diese Zusammenarbeit:

  • »Statistische Transfers«, bei denen ein Mitgliedstaat mit einem Überschuss an erneuerbarer Energie diesen Überschuss statistisch an einen anderen Mitgliedstaat »verkaufen« kann, dessen erneuerbare Energiequellen möglicherweise teurer sind.
  • »Gemeinsame Projekte«, bei denen ein Projekt zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in einem Mitgliedstaat von einem anderen Mitgliedstaat kofinanziert werden kann, wobei sich die beiden die Erzeugung statistisch teilen.
  • »Gemeinsame Förderregelungen«, bei denen zwei oder mehr Mitgliedstaaten vereinbaren, ihre Förderregelungen ganz oder teilweise zu harmonisieren.

Die Kommission wird 2014 das effektive Funktionieren der Mechanismen der Zusammenarbeit bewerten.

- RAPID -

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