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BDEW zu Dienstleistungskonzessionen im Bundesrat

11.02.2011 Die klare Ablehnung einer zusätzlichen europäischen Regelung im Bereich der Dienstleistungskonzessionen, die sich im Bundesrat abzeichnet, sei ein richtiges und wichtiges Signal aus Deutschland gegen Bürokratisierung und damit gegen weitere Belas tungen für die Kommunen und die Wasserwirtschaft. Es wäre wünschenswert, dass sich Bundesregierung und Bundestag in dieser Frage ähnlich klar positionieren, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der Sitzung des Bundesrates am 11.02.2011. Die Länderkammer befasste sich unter anderem mit der Initiative der Europäischen Kommission, im Rahmen des so genannten Binnenmarktaktes europäische Vorgaben für Dienstleistungskonzessionen in Form einer EU-Richtlinie auszuarbeiten. Bereits im Januar 2010 hatte sich der Bundesrat gegen entsprechende Vorüberlegungen der Kommission ausgesprochen. Auch das Europäische Parlament hatte im vergangenen Jahr eine solche Initiative fraktionsübergreifend abgelehnt.

Ein vom BDEW in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass eine solche europäische Gesetzgebung grundsätzlich nicht erforderlich sei. »Das jetzige EU-Recht und die entsprechenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geben nach Auffassung der Gutachter die wesentlichen Grundsätze für Dienstleistungskonzessionen bereits klar und verbindlich vor«, erläuterte Weyand.

- bdew -

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