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BMWK – Auswertung von Preisbremsen und Gewinnabschöpfung

20.03.2024 Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/10597) auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/10349) zur Auswertung der Preisbremsen und Abschöpfung auf dem Energiemarkt hervor.

Mittlerweile habe sich die Situation an den Energiemarkten beruhigt und das Preisniveau bewege sich deutlich unter den Spitzen der Jahre 2022 und 2023. Vor diesem Hintergrund habe die Bundesregierung die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 auslaufen lassen, heißt es weiter in der Antwort.

Auf die Frage nach der Höhe der monatlichen Einnahmen bei der Abschöpfung von Zufallsgewinnen auf dem Strommarkt sowie die Abschöpfung im Zuge des EU-Energiekrisenbeitrags teilt die Regierung mit, für den ersten Abrechnungszeitraum (Dezember 2022 bis Marz 2023) betrugen die Einnahmen bei der Abschöpfung von Überschusserlösen circa 509 Mio. €, für den zweiten Abrechnungszeitraum (April 2023 bis Juni 2023) betrugen die Einnahmen bei der Abschöpfung 12 Mio. €. Hieraus resultiere ein Gesamtbetrag über beide Abrechnungszeitraume von etwa 521 Mio. €. Hierbei handele es sich um die Angaben, die die vier Übertragungsnetzbetreiber auf Basis der Zahlungseingange über die Verteilnetzbetreiber oder über die direkt angeschlossenen Anlagenbetreiber erhalten haben. Die Einnahmen durch den EU-Energiekrisenbeitrag seien im Gesetzgebungsverfahren auf einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag geschätzt worden. Bis dato seien noch keine Anmeldungen eingegangen, die zu Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag geführt hatten. Zu Zufallsgewinnen außerhalb des Abschöpfungszeitraums seien keine abschließenden Aussagen möglich, so die Bundesregierung.

– hib –

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