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Musterfeststellungsklagen erfolgreich

22.03.2024 Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich Sammelklagen gegen die Primaholding GmbH mit ihren Energieanbietern Nowenergy, Primastrom und Voxenergie erhoben. Nach Auffassung des vzbv belehrten diese Unternehmen ihre Kunden unzureichend über das Widerrufsrecht bei Strom- und Gaslieferungsvertragen. Die vorgenommenen Preiserhöhungen seien deshalb unberechtigt. In vielen Vertragen war sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten vereinbart worden, einseitige Preiserhöhungen daher unzulässig.

Die Musterfeststellungsklagen gegen Primastrom und Voxenergie waren erfolgreich, sie sind inzwischen durch außergerichtliche Vergleiche beendet. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, ihre einseitigen Preiserhöhungen gegenüber den Verbrauchern, die sich in die Klageregister eingetragen haben, zurückzunehmen.

Die Verbraucherzentrale zog ihre Klage vor dem Berliner Kammergericht daraufhin zurück. Die Verbraucher, die sich den Klagen angeschlossen hatten, konnten bereits jetzt von einer außergerichtlichen Einigung profitieren und Erstattungen im vierstelligen Bereich erhalten, so der vzbv. Für die Kunden, die sich den Klagen nicht angeschlossen haben, führt der vzbv aktuell weitere Verhandlungen mit den Unternehmen. Zudem gebe es in vielen Fällen die Möglichkeit, die Vertrage vorzeitig zu beenden. Bei Nowenergy gibt es noch keinen Vergleich.

– MS –

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